Meine Geschichte

Mal eben Vorab

Diese beiden Bilder links und rechts stehen exemplarisch

 für das lieblose Interior der damaligen Zeit in den

60er Jahren des letzten Jahrhunderts.

Sogar die Doppelbetten waren am Boden festgeschraubt.

Bloß nichts verändern!

Es galt die Funktionalität über dem Design.

Heute wirkt diese Innenarchitektur eher abstoßend.


In diesem Fall war es die Jugendherberge

Mosenberg-Homberg, 34590 Wabern.


Sehr viele Heime in damaliger Zeit waren in etwa

genau so ausgestattet. Einfach nur funktional.


Das Geschehene liegt deutlich über ein halbes Jahrhundert zurück!

Dieser Bericht überspannt einen Zeitraum von 24 Jahren in meinem Leben.

Er beginnt mit meiner Geburt 1954 in Bremen und endet

mit meiner "Freisprechung"* in Hermannsburg im Jahr 1977.

Der thematische Kern spielt jedoch im  Hessischen Diakoniezentrum HEPHATA.

* Gesellenbrief


So sieht also ein Typ aus, bei dem im Kindesalter

ein "Hydrozephalus" (Wasserkopf)

und paranoide Schizophrenie diagnostiziert wurde.

Als wenn das nicht genug war,

soll er auch ein Mongolider Typ gewesen sein.


Nun sitz er da und lernt mathematische

Formeln der Elektrophysik.

Achtzehn Monate von morgens bis

abends pauken und Werkstatt.

Zum Glück waren beide Themen im selben Gebäude.

Die Prüfung erfolgte schließlich vor der

Handwerkskammer Braunschweig.

Es ist seine dritte Ausbildung und das

auch noch mit erfolgreichem Abschluss.

VORWORT


Ich wurde von vielen betroffenen Lesern gebeten,

in meinem Text mehr ins Detail zu gehen und nicht

so viel Rücksicht zu nehmen.

Sie begründeten dies wie folgt:

Warum sollten wir Leidtragenden in unseren

Berichten Nachsicht üben?

Das damalige Personal kannte auch keine Beherrschung.


Darauf möchte ich folgendes antworten:

Das Internet ist voll mit Berichten, Fotos und Filmen über das Geschehene

in Deutschen Heimen der vergangenen Jahrzehnte.

Die Inhalte der verschiedenen Webseiten sind richtig und

gehen tatsächlich sehr oft bis ins Detail,

so dass man nicht selten den Überblick verliert.


Mir geht es darum,

ruhig und vor allem sachlich zu berichten,

was ICH wann und wo erlebt habe.

Es kommt mir darauf an,

dass ich dem Leser einen größeren Eindruck gebe

und mich nicht in Einzelheiten verliere.

Warum sollte ich all das wiederholen,

was die anderen schon ausführlich geschildert haben?

Es ist mein Ansinnen, wahr und objektiv zu erzählen,

ohne dabei die eigentliche Botschaft aus dem

Blick zu verlieren nämlich der damalige Umgang

mit Kindern und Jugendlichen

in den Heimen nach 1945 in Deutschland.


Am Wochenende verdiente ich mir etwas dazu,

wenn ich Mitschüler fotografierte.

Dank meines Statives und dem Drahtauslöser

fotografierte mich ein Mitschüler,

dem dieses Motorrad gehörte.

Dieses Bild entstand in der Nähe von Bad Pyrmont.

Hier sitz ich nun im Klassenzimmer

und lerne unter anderem die allgemeinen Grundlagen

der BWL und viele weitere Fächer für einen Abschluss

zum Bürokaufmann - leider ohne Erfolg.

Gescheitert war ich an der Buchführung.

Aber genau dieses Thema

bildet die Grundlage eines Kaufmannes.

Das was im Jahr 1980 in Bad Pyrmont.


Man muss hierbei bedenken, dass ich erst

drei Jahre zuvor das Heim verlassen musste,

weil ich einen Gesellenbrief als Schlosser hatte,

und der Kostenträger seine Zahlungen einstellte.

Außerdem erhielt ich im

Berufsförderungswerk (Bfw) Bad Pyrmont

keinerlei psychologische Unterstützung,

obwohl eine derartige Abteilung vor Ort in der

Einrichtung vorhanden war.


Alles begann so:

Ich hatte von Anfang an keine faire Chance auf eine liebenswerte Kindheit. Meine Mutter war auch noch mit 33 Jahren sehr unreif.

Sie war völlig mittellos und hatte vor mir bereits drei Kinder in die Welt gesetzt, ohne ihnen eine Mutter zu sein.

Außerdem hatte jedes Kind einen anderen Vater. Alle drei wurden sofort an andere Stellen überantwortet.

Ich war nun das vierte Kind und sie hatte noch immer nichts dazu gelernt.

Also war es nur folgerichtig, dass auch meine Kindheit zum Scheitern verurteilt war.

Mein Vater war amerikanischer Besatzungssoldat (Sergeant der US-Armee), der mit seiner Frau zurück in die USA ging.

Selbst eine angebotene Vermittlung in eine Pflegefamilie wurde von meiner Mutter abgelehnt.

Auch in der Schwangerschaft rauchte und trank sie ohne Rücksicht auf das werdende Leben.

Daher rührt auch nachweislich (durch MRT Diagnose) meine körperliche Behinderung. Ich selbst ging davon aus,

dass ich niemals das Heim verlassen werde und bis zum Lebensende in einer Einrichtung mein Dasein friste.

Das damalige Brüderhaus in den Anstalten Hephata "bei" Treysa

(bei?)

"INKLUSION" war zur damaligen Zeit noch kein Thema


Einweihung des Brüderhauses im Jahr 1926

Es waren ausschließlich Honoratioren (keine -innen)


Damals überall Zäune in Hephata - ein Muss.

Ohne? Wäre undenkbar. Gott bewahre!

Zäune heute? - ein absolutes NO GO!


Einsegnung von Brüdern.

Wir hatten viele Brüder (Erzieher).

Für Frauen war so etwas nicht vorgesehen.

Sie wurden einfach mit "Fräulein" angesprochen

Das Brüderhaus von innen.

Aus heutiger Sicht sehr spartanisch.

Für damalige Verhältnisse ganz schick eingerichtet.

Unsere Kirche in den 60ern des letzten Jahrhunderts.

Hier erlebten wir täglich die morgendlichen Andachten.

Im Vordergrund das Brüderhaus vermutlich in den 50 Jahren.

Dahinter links das Krankenhaus Bethesda.

An der Stelle steht heute das Versorgungszentrum.

Solche Situationen haben wir als Kinder oft  gesehen.

Es war ein Bringen und Abholen von Patienten.

Wir wurden immer verscheucht,

weil es doch nichts zu sehen gäbe.

Bethesda aus der Sicht von der Franz-von-Roques-Straße.

Auch hier überall Zäune.

So kenne ich Bethesda aus meiner Kindheit in Hephata.

Ich selbst wurde dort medizinisch versorgt,

weil ich mal richtig eins aufs Maul bekommen hatte.

Nun wünsche ich Ihnen interessante und

informative Momente beim Lesen meiner Geschichte.

Nach Hephata war ich weitere sieben Jahre in einem Privatheim in Hermannsburg (bei Celle).
Dieser Zeitraum wird hier nur angeschnitten. Soviel sei aber gesagt:

In Hermannsburg war es sehr viel unfreundlicher, als all die Jahre zuvor. Ich kam vom Regen in die Traufe.


Diese sieben Jahre waren von permanenter Missachtung geprägt.

Grundlegendste Rechte waren für uns Insassen gänzlich außer Kraft gesetzt.

Wir waren nur ausführende Weisungsempfänger.

Schon der erste Artikel unseres Grundgesetzes existierte faktisch nicht.


Auch Artikel fünf unseres GG wurde nicht geduldet – Die Meinungsfreiheit.



Die "Heidehäuser Hermannsburg"

lagen außerhalb der Kleinstadt Hermannsburg bei Celle.

Es war ein Privatheim,

in dem das Personal alle Rechte

und somit Befugnisse hatte.

Die Aufnäher befanden sich immer auf der

linken Brusttasche des jeweiligen Kittels.

Die Farben zeigten an,

welche Aufgabe die Betreuer hatten.

Das Personal in den Gruppen hatten weiße Kittel

und blaue Aufnäher - siehe Foto.

Das Personal in den Werkstätten trug

graue Kittel und rote Aufnäher.

Wir selbst waren in verschlissenen

"Blaumännern" gekleidet.

Diese wurden bei einer Großwäschereien besorgt.

In den Gruppen waren wir unmündige Kinder und

In der Werkstatt waren wir ausführende Arbeiter.


Diese Aufnäher gab es in mehreren Farben.

Denn es galt, unmissverständlich zu zeigen,

dass man mit dem Kittel zum Personal gehörte.



Wir im Schlafraum für vier Leute in ausrangierten

Etagenbetten der Bundeswehr.

Den Fernseher fand einer von uns am Straßenrand,

er funktionierte nur bedingt.

Als Bettdecke hatten wir Wolldecken mit Bezügen

im Landhaus-Stil Kariert in rot & blau.


Meine Kameraden und ich (ganz links) im Viermannzimmer.

Zu dieser Zeit waren wir bereits volljährig, jedoch wurden

wir wie unmündige Kinder behandelt. Das Mobilia war oft

Spenden oder billig bei Inventarauflösung erworben.


Es war in dieser Einrichtung so üblich,

dass der "Betreuer" mit seinem weißem Kittel

täglich durch Gruppe lief,

nur um so allen "Insassen" permanent zu signalisieren,

wer der Boss ist und damit alle Rechte

hatte und alles entschied.

Das Tragen des Kittels war Pflicht.

Die Leitung schrieb das vor.


In der Metallwerkstatt fertigten wir verschiedene Teile,

wofür wir mit einer monatlichen Prämie bis

max. 15,- DM pro Monat entgolten wurden.

Diese Belohnung musste man sich im wahrsten Sinne

des Wortes durch wohlfeiles Verhalten

und Fleiß verdienen.

Man konnte sie auch verlieren,

wenn man den Erwartungen

 nicht entsprach oder die gestellten

Anforderungen nicht erfüllte.

1970 bis 1973 wurde ich in der Metallwerkstatt nur "beschäftigt". Ab 1974 begann ich meine Ausbildung zum Schlosser und

bestand 1977 die Prüfung vor der Handwerkskammer in Celle. Kurze Zeit später sagte mir die Mitarbeiterin im Büro der Leitung,

dass ich die HEIDEHÄUSER verlassen müsse, weil das Sozialamt Bremen nicht mehr für mich bezahle.

Das Erlangen eines Gesellenbriefes reichte völlig, um mich als Insassen in die Freiheit zu entlassen.


Hierbei spielte es KEINE Rolle,

dass ich von Geburt an im Heim aufgewachsen bin.


Zu diesem Zeitpunkt war ich 24 Jahre alt.


Als wäre es nicht genug, brachte mich mein letzter Betreuer

1977 mit seinem Ford Transit direkt zu der Frau nach Bremen,

die mich seit meiner Geburt abgelehnt hatte - meiner Mutter.



KLEINE BIOGRAPHIE

Meine Akte im HAUPTGESUNDHEITSAMT BREMEN   272118      Laufende Krüppel-Akte 302   (Vermerk auf dem Aktendeckel)


Am 23. März 1954 wurde der Säugling HASPER, Thomas

wegen Obdachlosigkeit der Mündelmutter im Bremer Säuglingsheim Kirchbachstraße abgegeben.


Zu diesem Zeitpunkt war ich gerade mal 9 Tage alt.


Am 27. März begann man damit, mir Medikamente zu verabreichen.

Genannt seien hier unter anderem Viganol, Cirpon, Aneural, Akineton und Megaphen.

Diese massive Medikation ging über Jahre und reichte bis ins Jahr 1960.


Zu diesem Zeitpunkt war ich in der neurologischen Abteilung für Kleinkinder in den Anstalten Hephata im Haus Zoar.

Bis zur probeweisen Aufnahme in Hephata hatte ich bereits mehrere Heime durchlaufen.

Das Kinderheim „Haus Neuer Kamp“ in Osnabrück hatte größte Probleme mit einem fünfjährigen Kind,

das man mit massiver Medikation sedierte und händeringend nach einer Einrichtung suchte,

um sich dem „Krüppelkind“ zu entledigen. Schließlich galt ich als unhaltbar.

         Aktennotizen des Jugendamtes   (Auszug):


23.03.1954       Einweisung ins Kinderheim Kirchbachstraße in Bremen Schwachhausen

14.08.1957       Verlegung ins Kinderheim Marcusallee 9, Bremen

04.03.1958       Das Kind ist zurzeit im Kinderwohnheim Metzer Straße, Bremen

24.03.1958       Kind nach Hannover gebracht

24.04.1958       Der Heimarzt in Osnabrück hat sich das Kind angesehen

   und lehnt die Aufnahme ab.

08.05.1958       Verlegung zurück ins Kinderheim Marcusallee 9, Bremen

01.07.1958       In Osnabrück "Haus Neuer Kamp" aufgenommen

01.09.1959       Verlegung ins Hessisches Brüderhaus Hephata in Haus Zoar

08.01.1960       . . . und wir empfehlen nach Abschluss der Behandlung

                         eine Verlegung in eine Pflegestation für förderungsfähige,

                         schwachsinnige und reifegestörte Kinder.

08.11.1960       In das Haus Heimatfreude unserer Erziehungsabteilung für Kinder verlegt.

09.03.1962       Verlegung ins Johannes-Falk-Haus, weil unmittelbar neben der Schule

*

Meine Zeit in Hephata von 1959 bis 1970

Das Hessische Diakoniezentrum Hephata liegt auf einer Anhöhe über und außerhalb der Stadt Treysa

(seit 1970 eingemeindet zu 34613 Schwalmstadt / Treysa)

Die Zufahrt war durch ein schweres Rolltor gesichert.

Jedoch war dieses immer geschlossen und ohne An- bzw. Abmeldung beim Pförtner ging für uns Kinder gar nichts.

Wir waren im wahrsten Sinne des Wortes „weggesperrt“.

Man muss wissen:

In dieser „Anstalt“ angekommen fiel mir auf, dass vor den Fenstern einiger Häuser Hephata´s Gitter waren.

Viele Zäune bestimmten das Bild der Einrichtung. Auf alten Postkarten kann man dies noch gut erkennen.

Man brachte mich zuerst ins Haus ZOARHier waren die Türklinken und Fenstergriffe abgeschraubt.

Die Erzieher kamen nur mit einem Vierkantschlüssel von einem Raum zum nächsten.

Das Geschirr bestand aus verblichenem, rotem, biegsamem Weichplastik.

Im Tagesraum des Erdgeschosses saßen die Behinderten an den Tischen.

Den Kopf auf die verschränkten Arme gelegt dämmerten sie der Mahlzeit entgegen.

Es roch streng. Die Wände waren kahl und altweiß gestrichen.

Kein Möbelstück war kindgerecht oder gar gepolstert.

In den Schlafräumen standen jeweils mehre Betten und halb soviel Schränke – zwei Kinder, ein Schrank.

Fernseher oder Radio gab es nicht. Alle Tagesabläufe waren reglementiert und duldeten keine Abweichungen.

Auf einer Anrichte standen aufgereiht kleine weiße löffelartige Becher, die aussahen wie Schiffchen,

in denen sich jeweils die entsprechenden Tabletten der Kinder befanden.

Die Einnahme erfolgte wie unser tägliches Brot – ganz selbstverständlich.

Ich selbst war durch die permanente Medikation gesundheitlich angeschlagen und konnte eine Zeit lang keine Speisen bei mir behalten.

In Zoar lernte ich zum ersten Mal so etwas wie Zuneigung und Verständnis kennen.

Eine angehende Erzieherin konnte anhand meiner Akte den bisherigen Werdegang einsehen.

Ich erfuhr so etwas wie Menschlichkeit in meinem kurzen Leben.

Der Kontakt zu ihr ist bis heute nicht abgerissen.

Diagnose(n)

Es folgten die obligatorischen Untersuchungen und die daraus resultierenden Diagnosen.

Meiner Meinung nach waren die Ergebnisse eigentlich völlig unbrauchbar,

weil nach jahrelanger massiver Medikation ein völlig verzerrtes Bild der Psyche und Physis eines kleinen Kindes aufgezeigt wurde,

das bis dahin keine reelle Chance auf freie geistige und seelische Entfaltung hatte.

Seitens der Mediziner wurde ich als schwachsinnig im Sinne einer Debilität* eingestuft

und man diagnostizierte bei mir einen Hydrocephalus internus.

Zudem war ich auch noch ein mongoloider Typ.

Des weiterem stellte man eine linksseitige Parese nach frühkindlicher Hirnschädigung fest.

Hinzu kam noch eine extreme, nicht altersgerechte Reifeverzögerung – woher das wohl alles kam?

Noch Jahre später berief man sich bei jeder Aktennotiz

und in diversen Berichten auf diese Diagnosen.

*Schwachsinnig im Sinne des Schwachsinns


Nach einem Jahr in Zoar brachte mich mein Erzieher mit dem Motorroller ins außerhalb der Stadt gelegene Kinderdorf „Heimatfreude“.

In dieser Zeit begann auch meine Schulzeit.

Nun rächte sich die massive Medikation.

Ich war ein miserabler Schüler, der nur schlechte Noten schrieb.

Während des Unterrichts war ich unkonzentriert.

Außerdem fehlte ich oft und erkannte nicht die Pflicht und Notwendigkeit für das Thema Schule.

Aber na gut;  ich war ja nicht um sonst in der Heim-Sonderschule Anstalten Hephata!

Es handelte sich um eine Schule für praktisch Bildbare (Sonderschule). Unterstes Niveau

In Heimatfreude war ich in der Gruppe unterm Dachgeschoss des Haupthauses untergebracht.

Der Duschraum war im Keller des Gebäudes.

Hier in Heimatfreude kam ich zum ersten Mal zur Ruhe und lernte, ohne Medikamente zu leben.

Allerdings erhielt ich hier auch meine Spottnamen: Snicki, Snickfuß oder Klumpfuß.

Diese Beleidigungen begleiteten mich die gesamten elf Jahre in Hephata.

Eigentum und Taschengeld

Ich besaß in dieser Zeit in Hephata absolut nichts. Nicht einmal einen Teddy.

Die kahlen Schlafräume teilten wir uns zu viert oder mehr.

Wenn ich eine neue Zahnbürste bekam, freute ich mich so,

als hätte ich eine Playstation geschenkt bekommen.

Erst später im Johannes-Falk-Haus hatte ich ein nicht abschließbares Fach von 40 x 40 cm.

Der Erzieher schaute auch dort noch hinein, ob es aufgeräumt war.

Wenn nicht, griff er hinein und warf den Inhalt auf den Boden.


Privatsphäre?



Auch dort nicht! Im Falk-Haus war es auch,

dass ich zum ersten Mal so etwas wie Taschengeld bekam – 50 Pfennig im Monat.

Später 1,- DM!

Wer wie ich niemanden hatte, bekam auch keine Päckchen.

Aber wenn einer aus der Gruppe eins bekam, musste es oft mit den anderen teilen.

Vor allem dann, wenn Essbares wie Schokolade oder Kekse darin waren.

Zu Weihnachten durften sich die im Heim gebliebenen für 10,- DM etwas wünschen.

Aber selbst in dieser Situation griff der Erzieher "korrigierend" ein und entschied, was es letztlich sein sollte.

Erzieher und Erziehung

Die Fluktuation der Erzieher(innen) war extrem. Es war uns nicht möglich,

eine Beziehung zu ihnen aufzubauen.

So kam es, dass wir diese Leute nur mit Bruder oder Fräulein ansprachen.

Jeder Versuch,

ein Vertrauensverhältnis aufzubauen war somit von vorn herein zum Scheitern verurteilt.

Wir konnten oft nicht unterscheiden, wer noch in Ausbildung und wer schon fertig war.

Die Übergänge waren für uns fließend.

Aber eines galt für diese Leute von Anfang an:

Zeigen Sie Härte! Setzen Sie sich durch.

Jede Weichseite wird von den Kindern als Schwäche erkannt und gnadenlos ausgenutzt.

Es gab den Erziehern den Leitspruch:

Wir stehen mit einem Bein im Gefängnis,

wenn euch was passiert

und legitimierte damit alle  Entscheidungen.

Eine Mitbestimmung gab es für uns nicht.

Nur so war die Missachtung des Artikel 1 des GG von 1948 zu erklären und zu verstehen.

Dieser Artikel war jedoch mit einer solchen Sichtweise nicht realisierbar.

Wenn mal wieder jemand von uns abgehauen war, wurde er von der Polizei kommentarlos der Anstalt übergeben.

Der Ausreißer wurde dann bestraft, ohne dass man auch nur ansatzweise für seine Situation Verständnis zeigte.

Die Tatsache, dass er abgehauen war, stellte eine Straftat dar und wurde hart geahndet.

Dem Jungen selbst half das gar nichts. Er blieb mit seinem Problem allein.

Es wurde nicht analytisch hinterfragt, warum er es tat.

Warum auch? Der Zögling hatte immer Schuld! Ausnahmslos.


Artikel 1 , 2 und 3 des Grundgesetzes von 1949


(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten

als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.


(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung,

vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.


Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit,

soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Die Freiheit der Person ist unverletzlich.

In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.




Der Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes garantiert die Unantastbarkeit der Menschenwürde sowie die Bindung

der staatlichen Gewalt an die weiteren Grundrechte (Artikel 1 bis 19) der bundesdeutschen Verfassung.

Ebenso wie Artikel 20 GG steht auch Artikel 1 unter dem Schutz der in Artikel 79 formulierten Ewigkeitsklausel

und darf daher vom verfassungsändernden Gesetzgeber inhaltlich weder abgeschafft noch verändert werden.

Das „Alphawolf-Prinzip“

Seit meinem Aufenthalt in Hephata fiel mir auch auf,

dass die Erzieher immer einen Schlüsselbund mit einer Hosenklammer am Gürtel trugen.

Dieses Bund war u.a. Statussymbol und Hilfsmittel zugleich.

Es galt das sogenannte „Alphawolf Prinzip“.


Weisungen des Erziehers waren sofort auszuführen.

Jegliche Opposition war nicht nur eine Infragestellung des Gesagten,

sondern wurde oft auch als persönlicher Angriff auf die Autorität des Erziehers gewertet

und sofort sanktioniert – mit Ohrfeigen. Wir waren schließlich nur Weisungsempfänger!


Auf behinderte Kinder wie mich wurde keine Rücksicht genommen.

Ich musste alles genauso mitmachen wie alle anderen Kinder.

Hier offenbarten sich die Bildungslücken der Erzieher.

Rücksichtnahme und Einfühlungsvermögen galten als Schwäche.

Aber genau dies durfte man nicht zeigen – KEINER,

weder die Erzieher noch wir Kinder untereinander.

Man war sofort ein Mamasöhnchen und somit dem Hohn und Spott der anderen ausgesetzt.


In den Gruppen galt das „Alle oder Keiner“ Prinzip.

Die Persönlichkeit des Einzelnen existierte nicht.

Alles Denken und Handeln war immer kollektiv und niemals subjektiv.

Dies zeigte sich besonders bei Bestrafungen.

Wenn ein „Täter“ nicht verraten wurde,

musste die ganze Gruppe darunter leiden – Kollektivbestrafung.

Das galt auch in der Schule.


Im Zeltlager sollte sich jede Zeltgruppe einen Namen ausdenken,

mit dem sie bei Wettbewerben antreten sollte.

Wir schlugen Mustang, Löwe oder Tiger vor.

Doch als der Hausvater die Vorschläge einsammelte, brachte unser Erzieher

den Begriff „Stachelschweine“ als Vorschlag ein.


Selbst in diesem Moment missachtete er den Artikel 1 unseres GG !


Disziplin durch physischen und/oder seelischen Schmerz

Wenn jemand auffiel, so war es auch üblich, dass der Erzieher oder Lehrer dem Betroffenen ans Ohrläppchen oder an

die Koteletten fasste und diese sehr schmerzhaft nach oben zog, bis der Leidtragende auf den Zehenspitzen stand.


Wenn er versuchte, mit seiner Hand die Hand des "Pädagogen" nach unten zu ziehen, verstärkte dieser sein Vorgehen.

Genannt sei hier auch der Einsatz des Rohrstocks oder des Schlüsselbundes.

Das Bund wurde dann zum Wurfgeschoss umfunktioniert.

Es war ebenfalls üblich, dem Betroffenen fest ins Genick zu packen und in alle Richtungen zu ziehen –

vorzugsweise nach unten oder in Richtung des beanstandeten Ortes,

wenn der Gescholtene nicht gründlich genug geputzt hatte,

wenn die Ordnung im Schrank nicht den Erwartungen entsprach oder das Bett nicht ordentlich genug gebaut worden war.


Üblich war auch die verbale Drohung:


So, das lasse ich nicht durchgehen. Das kommt in deine Akte. Das werde ich vermerken.
Das wird sich für dich später noch mal nachteilig bemerkbar machen.

Oder:
Das hätte ich gerade von DIR nicht erwartet. Du hast mich ganz schwer enttäuscht.
Ich habe ganz große Stücke auf dich gehalten und nun das. . . . !

Die Akte – Protokoll und Dokument

Für jedes neue Heimkind wurde als erstes eine Akte mit Passbild angelegt.

Gleichzeitig wurde ein Ordner beim Kostenträger erstellt.

Der „Heiminsasse“ wusste nur durch verbale Drohungen des Personals, dass über ihn eine Akte existierte.

Schließlich war das Erwähnen der Akte ein probates Mittel, um psychischen Druck auszuüben.

Berichte und Notizen der Mitarbeiter füllten im Laufe der Jahre die Ordner, ohne dass der Betroffene diesen je zu Gesicht bekam.


Bei Überführung des Kindes in eine andere Einrichtung legte jedes weitere Heim eine eigene Akte an.

Sämtliche Schriftstücke wurden auch dem Kostenträger in Kopie zugesandt.

Oft sah man den Hausvater oder einen Erzieher mit einem hellbraunen Schnellhefter unterm Arm durchs Haus laufen.


Wenn heute ein ehemaliges Heimkind um Akteneinsicht bittet, wird ihm das mit dem Hinweis auf Rechte Dritter verwehrt,

weil darin andere Personen namentlich erwähnt sein könnten und der Schutz zeitlich unbegrenzt gewahrt bleiben muss.

Dass diese Leute seit vielen Jahren im Ruhestand oder gar verstorben sind, spielt hierbei keine Rolle.

Es gilt der Datenschutz und steht über allem. Er und muss zwingend beachtet werden.


Das Recht auf Anonymität dieses Personenkreises geht vor und gilt auch über den Tod hinaus!?

Das Recht des nun erwachsenen Heimkindes auf Akteneinsicht wird dabei vorsätzlich,

teilweise oder sogar vollständig verwehrt und somit ausgehebelt.

Denn der betroffene Antragsteller weiß fast nie, dass hier das SGB IX § 25 Abs. 1 & 5 zum Greifen kommt.


Man setzt hierbei bewusst auf die Unwissenheit des Bittstellers.

Notfalls hilft der Hinweis, dass die Akte vor Jahren vernichtet worden sei und damit endgültig Ruhe einkehrt.

Das wirkt garantiert, denn das muss man ja nicht beweisen und protokolliert wurde die Entsorgung auch nicht.

Hurra - Problem bravourös gelöst.

Das achte Gebot spielte dann in kirchlichen Einrichtungen keine Rolle.


Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten.

Was heißt das? Dass wir unseren Nächsten nicht belügen.

Erschwerend kommt hinzu, dass man vor etlichen Jahren tatsächlich begann,

bundesweit die Akten im ganz großen Stil zu entsorgen.



In diesem Fall greift die so genannte "Verjährung". Das heißt für ein ehemaliges Heimkind,

dass alle Belege für Lebensläufe und spätere Rentenanträge nicht mehr zur Verfügung stehen.

Der Staat hat mit der Verjährung ein Regelwerk geschaffen,

dass es den Ämtern und Einrichtungen ermöglicht,

alle Berichte und auch eventuelle Beweise ganz legal zu vernichten.


Auf dieser Grundlage laufen nun die Verhandlungen seitens des Staates als Auftrag- und Geldgeber mit der Partei,

die für das geschehene Unrecht verantwortlich war und bleibt.


Die dritte Gruppe, nämlich die der ehemaligen Heimkinder wurden erst gar nicht eingeladen.


Man bleibt als Verursacher des Geschehenen lieber unter sich.


Die Begründung für dieses Verhalten kann gar nicht schräg genug sein, um den Ausschluss der dritten Partei zu rechtfertigen.

Nun besteht die ganz große Gefahr, dass man das Geschehene verharmlost und relativiert.

Es wird beschwichtigt und sogar bestritten. So schlimm wie berichtet war das doch alles gar nicht.
Das war damals halt so ganz normal.

Das Fehlen der zuvor vernichteten Akten wird hierbei zur Waffe für die Gegner einer angemessenen Entschädigung.

Nicht wenige Rentenanwärter und Rentner haben heute große Lücken in ihrem Lebenslauf und somit große Probleme,

der Rentenanstalt in Berlin den Nachweis zu erbringen.
Bei mir ist es gegenwärtig eine Lücke von 7 Jahren!

Nämlich die aus der Zeit in Hermannsburg

SGB X - Sozialgesetzbuch Zehntes Buch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz

Vereinzelt ist das „Entsorgen“ der Unterlagen von ehemaligen Heimkindern auch gar nicht so verkehrt,

weil nicht selten viel Unwahres zu Papier gebracht wurde und ebenfalls nicht selten Berichte

und so genannte (Abnick-) Gutachten erstellt wurden,

ohne den Betroffenen vorher überhaupt gesehen oder gar mit ihm gesprochen zu haben.


Bekannt wurde dies auch unter dem Begriff Gefälligkeitsgutachten.

Aber auch Skurriles fand man darin,

wenn beim Kostenträger Kleinigkeiten wie Zahnbürste,

Zahnbecher und Zahnpasta beantragt wurden.

Besonders schlimm wurde es jedoch,

wenn die jeweilige Einrichtung bezüglich Kostenübernahme mit den Ämtern korrespondierte

und das Kind bis zur Klärung (medizinisch) unversorgt blieb.


Diese Praxis habe ich persönlich erlebt.


In den Jahrzehnten nach 1945 wurden Akten für ca. 800.000 Kinder angelegt.

Grob gerechnet ergab dies 1,6 Millionen Ordner à 7,5 cm und eine geschätzte Länge von weit über 100 Kilometer.

Allein über meine Person waren es schon sieben Ordner.

Genannt seien:

Heime in Bremen und Osnabrück, Hephata, Hermannsburg, Jugendamt Bremen, das Sozialamt Bremen und Gesundheitsamt Bremen.

Krank durch Grippe oder Schmerzen

In Heimatfreude und auch im Falk-Haus wurde das morgendliche Liegenbleiben wegen eines grippalen Infekts

oder Kopf- und Bauchschmerzen mit einem unangenehmen Ritual eingeleitet.

Der Erzieher öffnete morgens wie immer die Tür zum Schlafsaal und rief – Aufstehen!

Wenn einer von uns liegen blieb, zog man dem Betroffenen zuerst die Decke weg,

dann das Kissen und wenn das nichts half,

goss man dem „Simulanten“ einen Zahnbecher Wasser ins Gesicht.

Wenn dieser dann noch immer liegen blieb,

kam der Erzieher und erlaubte das Liegenbleiben mit der Bemerkung,

dass er im Laufe des Tages die Ärztin rufen werde. Die Matratze wurde nicht getauscht.



Meine beidseitige Mittelohrentzündung (Otitis media) wurde verschleppt,

weil Frau Dr. Br . . . . mit der AOK und dem Jugendamt Bremen "korrespondierte",

wer die Kosten trägt, denn die Kindesmutter war zu jener Zeit nicht versichert.

Ein oder zwei Telefonate hätten ein riesiges Loch ins Budget Hephata´s gerissen.

Also musste das Porto von 10 Pfennig pro Brief reichen.

Durch die späte Behandlung leide ich noch heute unter den Folgen.

Nicht nur in Hephata gab es viele Kinder,

die unter der "Enuresis" litten und daher täglich morgens von den Erziehern richtig verprügelt wurden.

Diese Crashkurs-Pädagogen bestraften die Kinder, ohne sich darüber informiert zu haben,

warum gerade Heimkinder mit dieser Störung leben mussten.


Schon damals war bekannt, dass das Bettnässen psychologisch und medikamentös behandelt werden muss.

Statt dem Betroffenen zu helfen und gemeinsam das Thema anzugehen,

wurden sie gleich beim Aufstehen fürchterlich verdroschen.


Es war ein allmorgendliches Ritual, wobei hier Schuhe und Gürtel zum Einsatz kamen.

Keiner – auch nicht der Hausvater – informierte sich über die Enuresis und ließen

ihren Emotionen bei der Bestrafung freien Lauf.

Das Kind war den Gewaltexzessen schutzlos ausgeliefert.

In solchen Momenten vergaßen die Schläger jede Zurückhaltung.

Wir Kinder standen dabei und sahen uns die Prügelattacken des geschulten Pädagogen mit an.


Ich bin der Meinung, dass man schon damals das Bettnässen als körperliche und seelische Störung kannte.

Das Prügeln und weitere Bestrafungen waren jedoch ein probates Mittel und in jener Zeit völlig normal.

Es gibt auch im Nachhinein keine Entschuldigung für derartige Entgleisungen.

Es bleibt aber die Frage, wie heutige Erzieherschulen dieses Thema im Unterricht behandeln und im Alltag umsetzen.

Bettnässer  (Enuresis)   Enuresis – Wikipedia

Privats- bzw. Intimsphäre

Die Erzieher(innen) hatten zu jeder Zeit das Recht, sich aus jedem Anlass und an jedem Ort Zugang zu verschaffen.

Seien es Schränke oder Räume. Hierbei wurde keine Rücksicht auf die vor Ort bestehende Situation genommen.

Selbst Schlaf- und Duschraum waren nicht tabu.

Man betrat den Raum ohne anzuklopfen und öffnete Schränke und Fächer der Kinder, um sie zu inspizieren.

So bekamen wir auch mit, wenn Erzieher diskutierten, wer die Jungs beim Duschen beaufsichtigt.

Beim Wäschetausch im Keller des Falkhauses standen wir in Unterhose oder nackt in Reihe und Glied vor der Kleiderkammer – Strümpfe?

Faustumfang entspricht der Fußgröße.

Die meisten von uns hatten keine eigene Kleidung und mussten das nehmen, was sie bekamen.
Das Motto: Passt, weg und der nächste.

So konnte man uns ansehen, die sind von da oben – gemeint war Hephata.

Denn viele Kleidungsstücke waren Spenden aus der Bevölkerung.

Postgeheimnis

Das Postgeheimnis existierte bei uns faktisch nicht.

Wir mussten Briefe schreiben, die dem Erzieher zur Kontrolle vorgelegt wurden.

Das Schreiben von Briefen war Pflicht und turnusgemäß.

Hierbei wurde nicht nur die Grammatik, sondern auch der Inhalt zensiert.

Wir hatten die Briefe so zu schreiben, dass die jeweilige Einrichtung zumindest neutral,

wenn nicht sogar in einem positiven Licht erschien.

Jegliche Kritik wurde sofort geahndet. In meiner Kindheit war es üblich,

dass die eingehende Post vom Erzieher geöffnet und nach dem Mittagstisch laut vorgelesen wurde.

Hierbei kam es nicht selten vor, dass der eigentliche Empfänger in eine peinliche Situation geriet

und somit dem allgemeinen Gelächter ausgeliefert war.

Das heimliche Versenden von Briefen wurde spätestens dann bestraft,

wenn die Antwort Fragen aufwarf, denn sämtliche eingehende Post wurde vom Heimleiter an die Erzieher übergeben.

Sexuelle Übergriffe (?!)

Teil 1:

Leider muss ich dies aus eigener Erfahrung bejahen.

Wir hatten in den 60er Jahren einen adipösen Anstaltselektriker, der zur großen Pause am Zaun des Schulhofes stand.

Die Hände auf dem Rücken verschränkt und mit fröhlichem Gesicht stand er da und ließ sich von uns fragen,

wer ihm in seinem Garten helfen darf. Er hatte ja die große Auswahl. Ein ganzer Schulhof voller Kinder.

Der Mann roch immer recht streng und lief nur in verschlissener, grauer Arbeitskleidung durch die Anstalt.

Wenn wir in seinem kleinen Garten fertig waren, bereitete er in seiner sehr kleinen Dachwohnung in

der Franz-von-Roques-Straße mit Bratpfanne und Schnitzelwender leckere Eierpfannenkuchen

oder Bratkartoffeln mit Spiegeleiern.


Oft gab es auch Bratkartoffeln mit Kasseler Weckewerk, saurer Gurke und Spiegelei.

Er wusste genau, dass er uns über das Essen kriegen konnte,

denn keiner von uns wurde in der Gruppe richtig satt, so dass wir immer Hunger hatten.

Bei mir war es so, dass sich der Mann nach dem Essen auf sein Bett legte und mich zu sich winkte.

Dann fasste er mein rechtes Handgelenk und zog meine Hand unter seine Bettdecke . . . !
Am nächsten Tag erfuhr ich auf dem Schulhof, dass ich für ihn in dieser Hinsicht ein neues Opfer war,
aber einer nur einer von vielen. Von da an hatte ich lieber Hunger und hielt mich vom Zaun fern.
Über Sexualität wurde nicht gesprochen (Aufklärung?). Man lebte sie.

Das bleibt aber unter uns!

Teil 2:

Ein Junge brachte eines Tages einen Mann mit, der in Marburg wohnte und eigentlich gar nichts mit uns zu tun hatte.

Dieser Herr war in seiner Art sehr ruhig und angenehm. Er besuchte uns im Falk-Haus fast jedes Wochenende.

Später hatte er seine Besuche auch auf Heimatfreude ausgedehnt.

Das ging über Jahre.
Bei jeder Gelegenheit hatte er seine Kamera dabei und machte auch reichlich Gebrauch davon.

Erst Jahre später begriff ich den Zusammenhang.

Eines Tages mussten zwei Kameraden und ich zum Hausvater Dieter S. ins Büro kommen.

Er erklärte uns, warum der Mann uns ab sofort nicht mehr besuchen durfte. Heute würde man sagen:


Jungs – das ist ein Pädophiler, der auf Knaben steht.


Zum Schluss wies uns der Hausvater an, dass WIR dem Mann am Wochenende mitteilen sollten,

dass er ab sofort nicht mehr nach Hephata kommen darf und eine unerwünschte Person sei.

Also - Herr S. hätte im sagen können: Sie sind ab sofort eine "Persona non grata"


Da wir kein diplomatisches Geschick hatten, sagten wir dem Mann nach dem Sonntagsgottesdienst

vor der Kirche und vor allen anderen Kindern, was man uns aufgetragen hatte.


In dem Moment muss das für den Mann wie ein Faustschlag in den Magen gewesen sein,

denn nun sprach er nicht mehr sanft und freundlich, sondern hart und kalt.

Er antwortete, dass wir das Maul halten sollten, da er uns sonst eine in die Fresse hauen würde.


Mit einer solchen Reaktion hatten wir nicht gerechnet. Wir waren schockiert und irritiert.

Heute frage ich mich, warum der Hausvater nach dem Gottesdienst nicht persönlich mit

diesem Mann unter vier Augen gesprochen hatte?


Es stellt sich auch im Nachhinein die Frage, wie sich eine völlig fremde Person jahrelang zu Kindern in einer Einrichtung wie Hephata

ungeprüft an den Wochenenden dazugesellen konnte.

Seitens der Erzieher gab es keinerlei Intervention. Im Gegenteil, der Mann übernahm sogar Aufgaben und ging mit uns wandern und schwimmen.


FUSSNOTE: Im Jahr 2009 besuchte ich diesen Mann in Marburg und fragte auch nach Fotos von damals.
Er gab mir eine Hand voll. Auf einem Bild war ein Junge vollständig nackt abgelichtet und viele andere waren in Badehosen an der Schwalm oder im Schwimmbad.


Kirche und Gottesdienst

Noch bevor wir in Zweierreihe zur Schule marschierten, war der tägliche Gang zur Kirche Pflicht.

Wir standen jeden Morgen am Geländer vor dem Falk-Haus und absolvierten die Sichtkontrolle.

Frisur, Kleidung, Hände und Schuhe mussten in Ordnung sein.

Wenn nicht, musste man sich den Schlüsselbund vom Erzieher geben lassen und

in die Abteilung rennen und das jeweils Beanstandete korrigieren.

Anschließend lief man der Gruppe hinterher, um den Anschluss nicht zu verlieren.

Nach dem halbstündigen Gottesdienst sammelten wir uns in gleicher Formation vor der Zentralküche

und gingen genau so zur Schule.

Mein persönliches Fazit:  (Ich berufe mich hierbei auf Artikel 5 unseres GG seit 1949)


Die damalige Bundesrepublik Deutschland hatte es sich seit 1945 zur Aufgabe gemacht,

familiär gestrandeten Kindern eine vernünftige Erziehung angedeihen zu lassen.

Für diesen Auftrag sollten gut ausgebildete Pädagogen genauso sein,

wie Eltern in einer intakten Familie, wenn nicht sogar besser,

denn man hatte es hier schließlich mit "gut ausgebildetem" Fachpersonal zu tun.

Hierfür hatte Bonn speziell eingerichtete Anstalten mit allen erforderlichen Räumlichkeiten bereitgestellt.

Leider ist einiges aus dem Ruder geraten und führte nach Jahrzehnten letztlich zur öffentlichen Eskalation.

Die von mir geschilderten Erlebnisse stehen exemplarisch und auszugsweise für sehr viel mehr an Erzählbarem.

Seit etwa 2008 stehen immer mehr ehemalige Heimkinder auf, um Erlebtes der Öffentlichkeit zu berichten und Wiedergutmachung einzufordern – wie immer sie auch sein mag.



Hierbei ergab sich, dass der sexuelle Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen und die Misshandlungen in staatlichen und kirchlichen Heimen

mehr oder weniger miteinander verschmolzen und die Forderung nach Satisfaktion einer noch lauteren, klareren und drastischeren Stimme zum Ausdruck kommt.


Immer mehr ehemalige Heimkinder und Internatsschüler melden sich telefonisch, per Internet, Fernsehen und Rundfunk zu Wort.

Also muss doch etwas Wahres daran sein oder sind diese Personen nur Denunzianten,

die sich für angebliches Unrecht revanchieren wollen aber in Wirklichkeit selber Schuld waren?

Sie hätten sich doch nur den Weisungen entsprechend verhalten sollen – lieb, artig und angepasst.


Der Missbrauch und die Misshandlungen sind nicht nur ein Deutsches Problem, sondern weltweit vorzufinden.

Erst vor einiger Zeit wurden in Portugal prominenteste Persönlichkeiten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Wie geht es nun bei uns in Deutschland weiter?
Der „Runde Tisch Heimerziehung“ in Berlin befindet sich nun in der Endphase.   
 
http://www.rundertisch-heimerziehung.de/index.htm

Im Januar 2011 werden die Ergebnisse und die daraus resultierenden Vorschläge

in der Bundespressekonferenz veröffentlicht.

Selbst im gegenwärtigen Stadium ist völlig unklar,

wie eine Wiedergutmachung für die ca. 800.000 ehemaligen Heimkinder aussehen könnte.

Aber eines ist klar:
Geschehen musste etwas,

denn es ist zu viel geschehen,

dass hätte nie geschehen dürfen.

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